Zitat von: Suntzun am 30. November 2023, 18:08:03Ich weiß jetzt nicht wo Du wohnst, aber bei uns wirds schonmal 2-stellig Minus zapfig.![]()
Zitat von: hakim am Heute um 05:56:52Hallo,moin Hakim du hast den Nagel auf den Kopf getroffen so würde ich auch vorgehen gruss wotzn
wenn du die Ténéré neu gekauft hast, besteht auf alle Fälle ein Gewährleistungsanspruch für zwei Jahre, mit Beweislastumkehr im ersten Jahr. Dein Anspruch richtet sich direkt gegen den Händler, nicht gegen den Hersteller - ganz unabhängig davon, ob darüber hinaus gegen YAMAHA ein Garantiefall geltend gemacht werden kann. Heißt, der Händler wird die Kosten tragen müssen ohne zu wissen, ob er vom Hersteller was erstattet bekommt - deshalb wird dieses Thema so gerne von Händlern vernebelt... Aber ich vermute fast, du hast die T700 gebraucht gekauft?! Wenn vom Händler, hast du unbedingt Gewährleistung für ein Jahr, von Privat i.d.R. nichts.
Solltest du einen Anspruch geltend machen wollen, würde ich das sofort angehen und nicht am Schalter rumbasteln. Und wenn es doch auf Selbsthilfe hinauslaufen sollte, würde ich den Schalter nicht nur mit irgendwas fluten, sondern zerlegen, reinigen und die Kontakte gezielt behandeln wollen. Sonst holt dich das Problem in Afrika schnell wieder ein.
Hakim
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