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Tenere 700 World Raid - Lenkerschalter rechts defekt

Begonnen von chris_mit_der_T7WR, 01. Dezember 2023, 20:39:37

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chris_mit_der_T7WR

Hola Tenere-Gemeinde :)
Seit einer Woche bin ich stolzer Besitzer einer World Raid und werde das Schätzchen nächstes Jahr 10 Monate durch Afrika treiben. Beim Kauf war bereits klar, dass dieses neue extrem fummelige Drehrad am rechten Lenkerschalter defekt ist -> doof, weil ABS nicht mehr abschaltbar, etc...
Ich zu Yamaha: 1.000km nicht dokumentiert. Also keine Garantie... Guckst du erstmal dumm.
Ok, eigentlich geht an den Bike nicht viel Kaputt und in Afrika hilft ohnehin keine Garantie. Egal!
Aber wie löse ich jetzt mein Problem mit dem Lenkerschalter?
Das hat ja auch nichts mit dem Service zu tun. (Ja, ich weiß. Freiwillige Leistung, daher will Yamaha, dass der Kunde zum Service kommt, blablabla).

Jemand eine Idee? :)
Danke schonmal und schönes Wochenende! Chris

oildrop

Hier gibt es Ersatz.  Und günstiger als eine kleine Inspektion beim Freundlichen


Du darfst diesen Dateianhang nicht ansehen.


Grüße

Peter700

Hab ich schonmal irgendwo gehört, dass das Rad ziemlich empfindlich gegen eindringenden Dreck ist.

Kaputt isses eh, also würde ich mal was reinsprühen und gleichzeitig versuchen es wieder gangbar zu machen. Kontaktspray, WD40 oder Silikonöl würde ich probieren. Wenns nix bringt, mal auseinander bauen, kann ja keine Raketentechnik sein.

Wenn ich das mit der Gewährleistung höre, kriege ich schon wieder Puls. Ich weiß, dass alle Hersteller das so machen, rechtlich haltbar is das trotzdem nicht. Man hat 2 Jahre Gewährleistung, nach einem Jahr Beweislastumkehr, ohne jede Bedingung. Aber egal!
Völlige Selbstsicherheit bei totaler Ahnungslosigkeit!

chris_mit_der_T7WR

Guter Punkt mit der Gewährleistung. Das werde ich nochmal stressen  8)
Unabhängig davon kommt morgen erstmal WD40 rein. Den Gedanken hatte ich auch schon.

Besten Dank erstmal!  /beer/

hakim

Hallo,
wenn du die Ténéré neu gekauft hast, besteht auf alle Fälle ein Gewährleistungsanspruch für zwei Jahre, mit Beweislastumkehr im ersten Jahr. Dein Anspruch richtet sich direkt gegen den Händler, nicht gegen den Hersteller - ganz unabhängig davon, ob darüber hinaus gegen YAMAHA ein Garantiefall geltend gemacht werden kann. Heißt, der Händler wird die Kosten tragen müssen ohne zu wissen, ob er vom Hersteller was erstattet bekommt - deshalb wird dieses Thema so gerne von Händlern vernebelt... Aber ich vermute fast, du hast die T700 gebraucht gekauft?! Wenn vom Händler, hast du unbedingt Gewährleistung für ein Jahr, von Privat i.d.R. nichts.
Solltest du einen Anspruch geltend machen wollen, würde ich das sofort angehen und nicht am Schalter rumbasteln. Und wenn es doch auf Selbsthilfe hinauslaufen sollte, würde ich den Schalter nicht nur mit irgendwas fluten, sondern zerlegen, reinigen und die Kontakte gezielt behandeln wollen. Sonst holt dich das Problem in Afrika schnell wieder ein.
Hakim

wotzn007

Zitat von: hakim am 02. Dezember 2023, 05:56:52Hallo,
wenn du die Ténéré neu gekauft hast, besteht auf alle Fälle ein Gewährleistungsanspruch für zwei Jahre, mit Beweislastumkehr im ersten Jahr. Dein Anspruch richtet sich direkt gegen den Händler, nicht gegen den Hersteller - ganz unabhängig davon, ob darüber hinaus gegen YAMAHA ein Garantiefall geltend gemacht werden kann. Heißt, der Händler wird die Kosten tragen müssen ohne zu wissen, ob er vom Hersteller was erstattet bekommt - deshalb wird dieses Thema so gerne von Händlern vernebelt... Aber ich vermute fast, du hast die T700 gebraucht gekauft?! Wenn vom Händler, hast du unbedingt Gewährleistung für ein Jahr, von Privat i.d.R. nichts.
Solltest du einen Anspruch geltend machen wollen, würde ich das sofort angehen und nicht am Schalter rumbasteln. Und wenn es doch auf Selbsthilfe hinauslaufen sollte, würde ich den Schalter nicht nur mit irgendwas fluten, sondern zerlegen, reinigen und die Kontakte gezielt behandeln wollen. Sonst holt dich das Problem in Afrika schnell wieder ein.
Hakim
moin Hakim  du hast den Nagel auf den Kopf getroffen  so würde ich auch vorgehen gruss wotzn

chris_mit_der_T7WR

Auch nochmal ganz klarer Dank an Hakim! :)
Ich habe die WR gebraucht gekauft. Händler war Yamaha Motor Deutschland GmbH in Neuss. Das ist die offizielle Niederlassung, soweit ich das verstehe. Nun ist Neuss aber 550km entfernt.

Ich werde meine Gewährleistungsansprüche  Mal schriftlich geltend machen und abwarten, was passiert :)
Schönes Wochenende!

MudMonster

#7
Moin,

auch wen am Ende (fast) das Gleiche dabei rauskommt, kann ich Hakim nicht ganz zustimmen.
Meiner Meinung nach hast Du hier tatsächlich zwei Ansprüche auf Gewährleistung.

Erstens gegenüber dem Hersteller (Yamaha) zwei Jahre ab Kauf auf ein Neufahrzeug.
Diese Gewährleistung wird unabhängig davon, wo das Fahrzeug gekauft wurde, bundesweit von allen Händlern erfüllt.
Zweitens unabhängig vom Alter des Fahrzeugs gegenüber dem Verkäufer.
Privatpersonen können das in einem gewissen Rahmen ausschließen; Händler sind gesetzlich verpflichtet, mindestens ein Jahr zu geben.
Verzichtet der Händler auf eine Regelung im Vertrag, sind es automatisch zwei Jahre.
Fall eins habe ich hier grade mit einem Motorrad, dass ich privat 300km entfernt gekauft habe und das jetzt ein halbes Jahr alt ist.
Die Vertragswerkstatt vor Ort hat den Defekt begutachtet und das Ganze an den Hersteller gemeldet; das defekte Teil ist bereits bestellt ...
Dein Händler vor Ort versucht sich nur rauszureden.
Kommt leider vor - da weißt Du gleich, was von der Bude zu halten ist.

Von der Verwendung von WD40 als Universalschmiermittel habe ich hier schon mehrfach abgeraten und tue es wieder.
WD40 enthält neben schmierfähigen Bestandteilen einen hohen Prozentsatz aliphatische Kohlenwasserstoffe, die eher fettlösend als schmierend sind.
WD40 eignet sich darum prima dazu, hartnäckige Fettreste abzuwaschen; bietet aber keine langfristige Schmierung.
Besagte Kohlenwasserstoffe lösen außerdem Weichmacher aus Kunststoffen und fördern ein schnelleres Verspröden.
Darum würde ich gerade einen Lenkerschalter, der hauptsächlich aus Kunststoff besteht, nicht damit bearbeiten.

Abschließend sein gesagt, dass genau so ein Lenkerschalter für mich ein Grund gewesen wäre, die WR nicht zu kaufen, wenn ich plane, damit 10 Monate nach Afrika zu fahren.
Sand gelangt zwangsläufig in die Armaturen, wenn die Maschine auch mal abseits der Straße bewegt wird.
Und wenn Afrika von etwas sehr viel hat, dann ist das Sand ...
Allein deshalb und aufgrund der Art und Weise, wie die WR beworben wird, sollte sie den Gebrauch in widriger Umgebung locker weg stecken.
Wenn der Schalter nach so kurzer Zeit schon hier in D aufgibt, wirkt das nicht sehr überzeugend.

Gruß
MM

hakim

#8
Zitat von: MudMonster am 02. Dezember 2023, 10:23:31...Meiner Meinung nach hast Du hier tatsächlich zwei Ansprüche auf Gewährleistung.
Erstens gegenüber dem Hersteller (Yamaha) zwei Jahre ab Kauf auf ein Neufahrzeug.
Diese Gewährleistung wird unabhängig davon, wo das Fahrzeug gekauft wurde, bundesweit von allen Händlern erfüllt.
Zweitens unabhängig vom Alter des Fahrzeugs gegenüber dem Verkäufer...
Hallo,
im Grunde sind wir uns ja einig, Mudmonster. Dennoch ist es wichtig, die richtige Begrifflichkeit beim Geltendmachen des Anspruchs einzusetzen. Der von dir erstgenannte Anspruch - also gegenüber dem Hersteller - ist keine gesetzliche Gewährleistung nach EU-Recht, sondern eine freiwillige Herstellergarantie. YAMAHA ist hierbei vollkommen frei in der Ausgestaltung. Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung dagegen richten sich immer an den Verkäufer der Ware, nicht an den Hersteller. In diesem Fall ist offenbar Yamaha Motor Deutschland GmbH in Neuss als deutsche Niederlassung von YAMAHA Europe, sowohl Hersteller als auch Händler. Was aber tatsächlich wie bereits von dir angemerkt nichts an den Ansprüchen ändert. Den Garantieanspruch können sie ablehnen, da die Erstinspektion nicht registriert wurde. Da wäre allerdings interessant zu erfahren, wie YAMAHA Motor  Deutschland dazu kommt, a)ein Gebrauchtfahrzeug zu verkaufen und b)dazu noch ohne ordnungsgemäß durchgeführte und registrierte Erstinspektion?! Egal wie: wenn die Reklamation des defekten Schalters noch innerhalb der gegebenen Gewährleistungszeit an YAMAHA Motor Deutschland in ihrer Eigenschaft als unmittelbarer Verkäufer(!) der Ténéré an Chris gerichtet wird, kann dieser Anspruch keinesfalls wegen eines fehlenden Inspektionsstempels abgelehnt werden. Befindet man sich noch innerhalb der Gewährleistungsfrist mit Beweislastumkehr, muß YAMAHA den Schalter reparieren oder ersetzen. Es sei denn, YAMAHA kann beweisen, daß der Fehler eben nicht schon bei Fahrzeugübergabe bestanden hat. Es scheint aber nach Chris´ Beschreibung beim Kauf klar gewesen zu sein, daß der Schalter defekt ist. Frage an Chris: steht dazu was im Vertrag? Wenn ja, dann wäre der Defekt ein Mangel, den du in Kauf genommen hast. Kann man ja machen, eventuell gegen einen Preisnachlaß. Ist dazu aber nichts schriftlich fixiert, dann bleibt der Gewährleistungsanspruch unberührt.
Hakim

Michi

Servus,

früher hätten wir das Ding in der Zeit die hier mit schreiben vergeht zerlegt, repariert und wieder eingebaut. Hätte den Vorteil dass man nachher weiß was drin ist und was kaputt war. Kann ja keine Raketentechnik sein.
Prima Winterarbeit, später in Zentralafrika bist du evtl. froh wenn du weißt wies geht.
Und ja, ich habe schon an mehreren Neufahrzeugen selbst repariert, weil ich keine Lust hatte stundenlang irgendwo hin zu fahren und Probleme zu diskutieren.
Kannst ja parallel dazu Garantieantrag stellen, schadet nix.
Grüße,

Michi

Peter700

Seh ich (leider) genauso, schnell mal gemacht wird in der Werkstatt gar nix, das dauert immer.

Ich würds auch zerlegen und angucken, so schlimm kann das nicht sein. Bei der Gelegenheit bitte gleich ein paar Fotos vom Innenleben für die Forengemeinde machen, dann kann das jeder demnächst nachmachen, scheint ja ein klarer Schwachpunkt an der WR und auch an der neuen Standard zu sein.
Völlige Selbstsicherheit bei totaler Ahnungslosigkeit!

hakim

Zitat von: Michi am 02. Dezember 2023, 15:13:32Servus,
früher hätten wir das Ding in der Zeit die hier mit schreiben vergeht zerlegt, repariert und wieder eingebaut. Hätte den Vorteil dass man nachher weiß was drin ist und was kaputt war. Kann ja keine Raketentechnik sein...
Hallo,
was heißt hier früher? Ich mach´ das heute noch so! ;D
Und in Hinblick auf eine Afrikareise ist das tatsächlich nur zu empfehlen. Trotzdem: wenn ich auf Gewährleistung einen neuen Schalter bekäme, würde ich diesen gerne annehmen, einbauen, den defekten instandsetzen und eventuell mit ins Reisegepäck legen. Oder umgekehrt. Am Wohlsten wäre mir für eine solche Reise, man könnte diesen Schalter von außen gegen Staub schützen. Ich habe (für einen anderen Schalter) mal im Elektronikfachhandel eine passende Staubschutzkappe aus Silikon gefunden und montiert. Nur eine Idee - wie der Übeltäter an der Worldraid aussieht, weiß ich leider nicht.
Hakim

Peter700

Zustimmung!
Is wie mit dem Ganganzeigesensor, einmal auseinander genommen und nachgelötet hält der ewig und man weiß wies geht.
Völlige Selbstsicherheit bei totaler Ahnungslosigkeit!

Ichnusa

#13
War mir bei ersten Blick klar, dass das Drehrad labbriger Schrott ist.

https://tenere.de/index.php/topic,17936.msg164988.html#msg164988

MudMonster

Hakim hat das Thema Garantie -wie schon so viele andere- so detailliert ausformuliert, daß da keine Fragen mehr offen sein dürften.

Persönlich bin ich absolut beim Vorschlag von Michi.
Wer plant, 10 Monate durch Afrika zu fahren, sollte in der Lage sein, solche Reparaturen, wie das Zerlegen einer Schaltereinheit selbst durchzuführen.

Allerdings nur bis zu dem Punkt, wo dort möglicherweise vergossene oder verklebte Bauteile beschädigt sind.
Sollte sich herausstellen, dass sich Teile des Schalters nicht zerstörungsfrei zerlegen lassen, würde ich sofort abbrechen, um den Garantieanspruch nicht zu gefährden.

Ganz so abwegig ist das leider nicht mehr.
Bei E-Bikes mit Yamaha Antrieb lässt sich die Bedien- und Anzeigearmatur "Display A" nicht zur Reparatur zerlegen, weil sie vollständig verklebt ist.  :( 

Trotzdem - so weit möglich zerlegen und das Innenleben checken, kann nicht schaden.

@Ichnusa: verstehe ich auch nicht.
Zuerst startet Yamaha mit einem -im Vergleich zu den Wettbewerbern- noch recht beherrschbaren Low-Tech Konzept, das genau wegen dieses Ansatzes große Zustimmung fand.
Mit der nächsten Modellpflege wird es dann gleich von dem Modell torpediert, das ultimativ wüstenrallyetauglich sein soll ...  ???

Mein persönlicher Ansatz wäre, zunächst einmal zu schauen, ob es nicht andere, robustere Armaturen gibt, die die gleichen Schaltfunktionen bieten.
Ob sich mit einfachen Tastern das Steuerkreuz ersetzen lässt, weiß ich nicht aber den Versuch wäre es zumindest wert.

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